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  • 01.12.2005 | Aktuelle Gesetze

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

    Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist am 1.11.05 in Kraft getreten. Nach den Vorschlägen der Bundesregierung sollen Schadenersatzklagen von Anlegern durch die Einführung eines Musterverfahrens prozessrechtlich besser durchgesetzt werden. Das KapMuG dient der weiteren Umsetzung des Zehn-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Verbesserung von Unternehmensintegrität und Anlegerschutz. Nach diesem Gesetz sollen die Schadenersatzklagen der Anleger gebündelt und in einem Musterverfahren auf einen ausschließlichen Gerichtsstand konzentriert werden. Vorteile des neuen Verfahrens bestehen vor allem darin, dass die Prozessrisiken und -kosten (insbesondere teure Sachverständigengutachten, mit denen komplexe Kapitalmarktfragen geklärt werden müssen) niedrig gehalten werden. Das Verfahren kann angestrebt werden, wenn mehr als 10 Anträge zur Klärung derselben Frage eingehen. 

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 302 | ID 86168

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