17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · UStG
Der Mehrwertsteuerausschuss wird von der Europäischen Kommission geleitet. Er wurde aktuell eingerichtet.
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17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · §§ 4, 6, 7 UStG
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden in § 14 UStG vereinfachende Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen geschaffen. Darüber hinaus wurde durch § 17a Abs. 3 Nr. 1b UStDV und Abschn. 6a. 4 und 5 UStAE bereits die Übermittlung von Nachweisen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auf elektronischem Weg in bestimmten Fällen ermöglicht. Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach den §§ 4 Nr. 1a und Nr. 3 ...
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17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · § 15 UStG
Das BMF hat sich sehr ausführlich zu den Grundsätzen der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG geäußert. Auslöser hierfür waren diverse BFH-Urteile aus 2011 zu diesem Thema. In einigen Entscheidungen hat sich der BFH grundsätzlich zu den Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Fotovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie geäußert.
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17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · § 203 BewG
Das BMF hat den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren mit 2,59 % bekannt gegeben. Dieser Prozentsatz ist für die Wertermittlungen bei verschenktem oder vererbtem Betriebsvermögen im laufenden Jahr 2014 anzuwenden, während es bei unentgeltlichen Zuwendungen in 2013 mit 2,04 % noch weniger waren. Der Basiszins leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab und wird von der Deutschen Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten errechnet.
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17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · § 149 AO
Die Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2013 sind gemäß § 149
Abs. 2 AO bis zum 31. Mai 2014 abzugeben. Bei Abgabe durch steuerberatende Berufe gilt die verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2014 und für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr bis zum 31. Mai 2015. In begründeten Einzelfällen kann dies auf Antrag bis zum 28. Februar 2015 verlängert werden. Durch die neu geregelte terminliche Anpassung für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet ...
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17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · §§ 268 ff. AO
Mit dem Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld übt der Gesamtschuldner ein verwaltungsrechtliches Gestaltungsrecht aus. Diese Ausübung ist unwiederholbar und unwiderruflich. Wer als Gesamtschuldner einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gestellt hat, kann den Aufteilungsantrag daher auch im Verfahren über den Einspruch gegen den Aufteilungsbescheid nicht zurücknehmen, so der Tenor des FG Niedersachsen.
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17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · § 357 AO
Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reicht vielmehr aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt, wonach der Einspruch schriftlich zu erfolgen hat. Dies hat der BFH jetzt per Urteil entschieden und damit zwei frühere Beschlüsse aus 2012 bestätigt.
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17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern kompakt – § 4a EStG
Erkennt ein Land- und Forstwirt erst nach Beginn des Wirtschaftsjahres, dass sich aus dem Land- und Forstwirtschaftsbetrieb ein Gewerbebetrieb herausgelöst hat, reicht es für die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres für den Gewerbebetrieb, wenn er dem FA einen einheitlichen Jahresabschluss für den Gesamtbetrieb verbunden mit einer Gewinnaufteilung für beide Betriebe vorlegt. Dann erklärt das FA konkludent seine Zustimmung zur Wahl des abweichenden Wirtschaftsjahrs für den ...
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17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern kompakt – § 5 EStG
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die lediglich darauf gerichtet ist, die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts in Zeiträumen nach Ablauf des Bilanzstichtags zu ermöglichen, ist in den bis dahin abgeschlossenen Rechnungsperioden wirtschaftlich noch nicht verursacht. In soweit entfällt die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Bei der Bewertung von Rückstellungen sind künftige Vorteile nur dann wertmindernd zu berücksichtigen, wenn zwischen ihnen und ...
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17.02.2014 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern kompakt – § 17 EStG
Die Rechts- und Steuerberatungskosten für ein Verständigungsverfahren zwischen dem In- und Ausland wie den USA über das Besteuerungsrecht aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung sind keine Veräußerungskosten nach § 17 EStG. Beim Beratungsaufwand für das Verständigungsverfahren fehlt es am erforderlichen unmittelbaren sachlichen Zusammenhang zwischen dem Veräußerungsgeschäft und den Beratungskosten.
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