14.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · Gewerbesteuer
Zu den Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 GewStG für Zinsen, Mieten und Lizenzen gibt es mittlerweile unzählige Urteile. Den Überblick zu behalten, was nun zuzurechnen ist und was nicht, fällt in der Beratungspraxis deshalb nicht immer leicht. Hier hilft ein Blick in eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt. In dieser Verfügung wird ausführlich zu den jeweiligen Hinzurechnungstatbeständen Stellung bezogen
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14.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · § 6b UStG
Zwei Jahre nach Einführung der nunmehr EU-weit gültigen Konsignationslager-Regelung hat sich das BMF dazu in einem Einführungsschreiben positioniert. Der Anwendungserlass wurde mit dem Schreiben um einen neuen Abschn. 6b.1 UStAE ergänzt.
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14.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · Grunderwerbsteuer
Beim Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand wird nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG die Steuer nicht erhoben, soweit die Anteile der Gesamthänder am Vermögen der erwerbenden Gesamthand ihren Anteilen am Vermögen der übertragenden Gesamthand entsprechen. Gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung ist § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG insoweit nicht entsprechend anzuwenden, als sich der Anteil des ...
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14.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · Erklärungsfristen und Karenzzeiten
Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert. Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert.
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12.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · Körperschaftsteuer
Nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG sind Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung nicht abziehbar, wenn das Darlehen von einem zu mehr als einem Viertel an der Körperschaft beteiligten Gesellschafter gewährt wird. Streitig war, ob die über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft gehaltene Beteiligung als unmittelbare Beteiligung zu rechnen ist.
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12.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · § 22 EStG
Die Grundversorgung des Ruhegehalts eines ehemaligen Bediensteten des Europäischen Patentamts (EPA) ist in Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte (Leibrente) aufzuteilen, sofern der Bedienstete von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, eine zuvor aufgebaute Anwartschaft bei der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungssystem des EPA zu übertragen und diese Übertragung vor dem 1.1.2011 erfolgt ist.
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12.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · § 16 EStG
Leasingsonderzahlungen stellen bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung i. d. R. auch dann rückwirkend keine zu korrigierende Betriebsausgaben dar, wenn der Steuerpflichtige seinen Betrieb aufgegeben hat und die Rechtsnachfolgerin eine GmbH ist, an welcher der Steuerpflichtige als Gesellschafter beteiligt ist und die Gesellschaft die Leasingverträge unentgeltlich übernimmt.
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05.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · § 15 EStG
Die Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments führt zu einer gewerblichen Betätigung.
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05.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · § 15b EStG
In den Anwendungsbereich des § 15b EStG fallen alle Objekte, die auf der Basis eines modellhaften, vorgefertigten Konzepts an den Steuerpflichtigen herangetragen werden, wenn Verluste oberhalb der Nichtaufgriffsgrenze nach § 15b Abs. 3 EStG vorgesehen sind. Dies gilt auch für Fonds, die nicht primär darauf angelegt sind, ihren Anlegern einen Verlust zuzuweisen. Eine einschränkende Auslegung des § 15b EStG dahin, dass die lediglich verrechenbaren Verluste im Falle ihres ...
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05.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · § 15a EStG
Wird eine KG nach der Rechtslage vor dem SEStEG zum steuerrechtlichen Buchwert in eine GmbH formgewechselt (steuerliche Einbringung i. S. d. § 20 UmwStG 1995), mindern die am steuerlichen Übertragungsstichtag nach § 15a EStG festgestellten verrechenbaren Verluste des Kommanditisten nach § 15a EStG seinen Gewinn aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen GmbH-Anteile nicht.
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