Stiftaufbauten sind noch lange nicht „Schnee von gestern“. Auch in der modernen Zahnmedizin finden sich Versorgungen, bei denen Stiftaufbauten notwendig und unumgänglich sind. Dabei sind – je nach gewähltem Stiftsystem und Aufbautechnik – verschiedene Varianten möglich. AAZ befasst sich im heutigen Praxisfall mit der Berechnung verschiedener Stiftaufbauten inklusive Aufbaufüllungen und Kronenversorgung.
Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und Zahnersatz im Rahmen der GKV eine zweijährige Gewährleistung, die auch die verwendeten Materialien umfasst. In diesem abschließenden Beitrag zur Serie „Rund um den ...
In seinem Beschluss vom 30.09.2016 (5 LA 178/15) hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit der Frage befasst, ob die Kosten einer antimikrobiellen photodynamischen Therapie (PDT) zur Parodontose-Behandlung ...
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat die Anforderungen an die Begründung beim Überschreiten des 2,3-fachen Steigerungssatzes in der GOZ-Rechnung präzisiert und erweitert (Urteil vom 13.12.2016, 26 K 4790/15).
Erstens: Kann ein für mehrere Monate oder einen noch längeren Zeitraum gedachtes Langzeitprovisorium seinen Zweck nur für kurze Zeit – hier: zwei Monate – erfüllen, so kann es nicht als brauchbar angesehen ...
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) darf nicht ihren Anspruch auf Rückforderung von Honorar aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegen den Anspruch aus Gerichtskostenerstattung des Zahnarztes aufrechnen (LSG Niedersachsen-Bremen 09.01.2017, L 3 KA 87/16 B ER).