01.12.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Die Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse steht jetzt unmittelbar bevor. Am 3. November wurden sie verabschiedet. Die Höhe der Festzuschüsse und Kombinationsmöglichkeiten können Sie im Internet (www.iww-onlineservice.de) unter Abruf-Nr. 042963 abrufen.
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Im ersten Teil ("Abrechnung aktuell" Nr. 11/2004, Seiten 4 bis 6) hatten wir bereits fünf häufige Abrechnungsfehler bei Wiederherstellungsmaßnahmen an herausnehmbarem Zahnersatz aufgezeigt. Mit den Fällen sechs bis elf setzen wir diesen Beitrag fort.
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Hin und wieder kommt es vor, dass der Zahnarzt einen betagten, gehunfähigen Patienten in einem Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung behandeln muss. Mit einem solchen Vorkommnis beschäftigen wir uns diesmal in unserem Fallbeispiel und erläutern die korrekte Abrechnung getrennt nach Bema und GOZ. Leistungen, die auch ein Kassenpatient privat bezahlen muss, sind wie immer mit einem * gekennzeichnet.
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: "Zunehmend häufen sich Klagen von Patienten, dass die Beihilfestellen die Nr. Ä 6 im Zusammenhang mit den GOZ-Nrn. 100 und 101 streichen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Nr. 100 bzw. Nr. 101 seien zahnärztliche Beratungsgebühren (Ä-Positionen) nicht abrechnungs- und beihilfefähig. Wie ist hier die Rechtslage?"
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 24. November 2004 (Az: 2-16 S 173/99) entschieden, dass die Analogabrechnung der dentinadhäsiven Mehrschicht-Rekonstruktionen nach den GOZ-Nrn. 215 ff. rechtens war. Das Verfahren, das diesem Urteil zu Grunde liegt, hatte der Bundesgerichtshof am 23. Januar 2003 (Az: III ZR 161/02) wegen Verfahrensmängeln an das Landgericht Frankfurt zurückverwiesen. Zwischenzeitlich wurden mehrere Universitäts-Gutachten eingeholt, die allesamt die Analogabrechnung ...
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp Bema
Vor der Bema-Umstrukturierung lautete die einleitende Abrechnungsbestimmung zur Gebührenziffer IP 4: "Die Nr. IP 4 umfasst folgende Leistungen: die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel oder Ähnlichem einschließlich der gründlichen Beseitigung von Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne."
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp GOZ
Der Leistungstext der GOZ-Nr. 601 lautet: "Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme)". Es handelt sich dabei also um eine Position, die für besonders aufwändige diagnostische Auswertungen von Kiefermodellen berechnet wird, und zwar vorzugsweise im Bereich der Kieferorthopädie. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Nr. 601 ausschließlich im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Modellanalyse ansatzfähig wäre.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Unser Abrechnungstest im Oktober-Heft ist auf große Resonanz gestoßen, und wir setzen die Serie fort. Hier wieder zehn Abrechnungsfragen. Von den Lösungen ist immer nur eine richtig.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Muss ein Frontzahn extrahiert werden, so gibt es zur Überbrückung der Abheilungszeit vor der endgültigen Anfertigung einer Brücke zwei Möglichkeiten der zwischenzeitlichen Versorgung: eine Interimsprothese oder eine laborgefertigte Kunststoffbrücke als Langzeitprovisorium. Mit der laborgefertigten Kunststoffbrücke als Langzeitprovisorium beschäftigt sich unser heutiges Fallbeispiel, wobei wir die Vorgehensweise und die Abrechnung der Leistungen aufzeigen.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: "Bei einer älteren Kassenpatientin, die einen Schlaganfall erlitten hat, musste eine im Zuge der ärztlichen Notfallmaßnahmen verloren gegangene UK-Teleskopprothese durch eine Interimsprothese ersetzt werden. Zu diesem Zweck und zur Behandlung von Druckstellen bin ich insgesamt dreimal in die von der Praxis 16 km entfernte Rehaklinik gefahren. Ein Besuch erfolgte am Samstag, die anderen beiden jeweils nach 20 Uhr an einem Werktag. Wie kann ich meinen Aufwand abrechnen?"
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