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  • 01.03.2005 | Aktuelle Fallbeispiele

    Abrechnung einer OK-Kombinationsversorgung

    Die größten Probleme bereitet die neue Beantragungs- und Abrechnungsweise der befundbezogenen Zuschüsse bei Kombinationsprothesen. Daher erläutern wir anhand eines Fallbeispiels eine derartige Versorgung. Bitte beachten Sie: Die Fallbeispiele sind keine Beschreibungen alltäglicher Behandlungsabläufe, sondern so gewählt, dass sich an ihnen möglichst viele abrechnungstechnische Besonderheiten praxisnah erklären lassen.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    2.2.  

    Eingehende Untersuchung: UK beidseitig mit Brücken versorgt, OK-Lückengebiss mit insuffizienter Modellgussprothese; Zähne 13, 22, 23 „ww“,  

    Patient wünscht neue OK-Versorgung  

    0 1  

    001  

    Beratung über grundsätzliche Möglichkeiten (6 Min.)  

    --  

    Ä 1  

    OK-, UK-Abformung für Planungsmodelle  

    7 b  

    006  

    Sensibilitätsprüfung aller Zähne: 35 negativ, alle anderen positiv  

    ViPr  

    007  

    Erhebung des Parodontalen Screening-Index: Code 2  

    0 4  

    (400)  

    Orthopantomogramm: Zahnersatz-Übersicht, 35 randständige WF  

    Ä 935 d  

    Ä 5004  

    35 - 44, 26: Zahnsteinentfernung  

    Zst  

    10 x 405  

    33, 41, 44: Entfernung subgingivaler Konkremente, Wurzelglättung  

    –  

    3 x 407  

    14, 12, 22 - 23: Röntgenaufnahmen: alle apikal o. B  

    Rö 5  

    3 x Ä 5000  

    7.2.  

    Eingehende Beratung über proth. Alternativen (45 Min.)  

    Ä 1  

    Ä 3 (Ä 34)  

    Planung: VMK-Brücke 13 12 - - 22; OK-Modellguss-prothese mit komplizierten Gussklammern 14 und 26 sowie verblendeter Teleskopkrone 23  

    Heil- und Kostenplan erstellt  

     

     

     

    –  

     

     

     

    003  

    16.2.  

    OK-Alginatabformung für Provisorien  

    –  

    –  

    13, 12, 22, 23: Infiltrationsanästhesie (13, 23 auch palatinal)  

    2 x I  

    6 x 009  

    13, 12, 22: Hohlkehlpräparation für Brückenanker  

    –  

    –  

    23: Präparation für Teleskopkrone  

    –  

    –  

    13, 12, 22, 23: Öffnung des Gingivalsulkus mittels Elektrotom  

    4 x Exz 1  

    4 x 307  

    OK-Silikonabformung, UK-Alginatabformung  

    –  

    –  

    13, 12 -- 22, 23: provisorische Brücke eingesetzt  

    6 x 19  

    2 x 227, 2 x 512, 514  

    23.2.  

    13, 12 - - 22, 23: Provisorium abgenommen  

    –  

    –-  

    13 12 - - 22: Brücke einprobiert; 23: Innenteleskop einprobiert  

    –  

    –  

    OK-Fixationsabdruck mit individuellem Löffel  

    98 a  

    517  

    13, 12 - - 22, 23: provisorische Brücke wiederbefestigt  

    2 x 24 c, 95 d  

    --  

    1.3.  

    13, 12 - - 22, 23: Provisorium abgenommen  

    –  

    –  

    Frontzahnbrücke und Modellgussprothese mit Tele 23 einprobiert  

    –  

    –  

    13, 12 - - 22: Provisorium wiederbefestigt  

    24 c, 95 d  

    –  

    23 provisorische Krone erneuert  

    19  

    227  

    10.3.  

    Frontzahnbrücke 13 12 - - 22 eingesetzt  

    20 b, 2 x 91 b, 92  

    221, 2 x 501, 507  

    OK-Modellgussprothese mit Tele 23 eingesetzt  

    96 b, 98 g, 98 h/2, 504*, 508*  

    521, 504, 508, 3 x 507  

    * Diese Leistungen sind auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen.  

    Erläuterungen zur Tabelle

    2. Februar

    Eine Beratung neben einer eingehenden Untersuchung ist nur bei Privatpatienten abrechenbar, wobei ab einer Dauer von 10 Minuten anstelle der Ä 1 die Ä 3 anzusetzen ist. Für prothetische Planungsmodelle ist bei Kassenpatienten seit Beginn des vergangenen Jahres die Nr. 7 b abzurechnen (die alternative Nr. 7 a ist kieferorthopädischen Modellen vorbehalten), während diese Leistung bei Privatpatienten unter die Nr. 006 fällt.  

     

    Der parodontale Screening Index (PSI) erlaubt mit verhältnismäßig geringem zeitlichen und apparativen Aufwand eine grobe Beurteilung der parodontalen Situation. Um eine systematische Par-Behandlung zu Lasten der GKV einleiten zu können, ist die Feststellung von Code 3 oder 4 oder alternativ das Vorliegen von Zahnfleischtaschen mit einer Tiefe von mehr als 3,5 mm erforderlich. Weder in der GOZ noch in der GOÄ ist eine Position mit entsprechender Leistungsbeschreibung enthalten; denkbar ist es, die besonders ausführliche Dokumentation des Parodontalzustandes im Sinne einer Status-Erhebung analog unter GOZ-Nr. 400 abzurechnen.