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  • 01.02.2005 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Berechnungsbeispiele zu den Befundklassen 3 und 4 mit Erläuterungen

    Unsere Beitragsserie mit konkreten Fallbeispielen zur neuen Festzuschussregelung setzen wir mit der Besprechung der Befundklassen 3 und 4 fort. Dabei geben wir zu jedem Beispiel wieder den Befund (B), die Regelversorgung (R) und – im Fall einer gleich- oder andersartigen Versorgung – die Therapieplanung (TP) an. Anschließend führen wir die Gebührennummern sowie die jeweils ansatzfähigen Festzuschüsse auf und geben hierzu gegebenenfalls detaillierte Erläuterungen. Dabei gehen wir – wichtig für die Ermittlung der GOZ-Nummer – grundsätzlich von einer Präparation der Zähne mit Hohlkehle aus.  

    Befundklasse 3: Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.4 (Regelversorgung: Brücke) und 4 (Regelversorgung: Total- oder Cover-denture-Prothese) entsprechen, oder Freiendsituationen

    Erster Fall: Modellgussprothese mit komplizierten Halte- und Stützelementen zum Schluss der UK-Freiendlücken

     

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    B  

    f  

    f  

    f  

    f  

     

     

     

     

     

     

     

    f  

    f  

    f  

     

    f  

    R  

    E  

    E  

    E  

    E  

    H  

     

     

     

     

     

    H  

    E  

    E  

    E  

    H  

     

    TP  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gebührennummern

    Zahn  

    Gebührennummer (Bema/GOZ)  

    Anzahl  

     

    Bema-Nr. 96 b: Teilprothese, bis acht ersetzte Zähne  

    1  

     

    Bema-Nr. 98 g: Stahlbasis bei Teilprothese  

    1  

     

    Bema-Nr. 98 h/2: mehr als ein kompliziertes Halte- und Stützelement  

    1  

    Festzuschüsse

    Nummer  

    Zugeordnete Regelversorgung  

    Anzahl  

    3.1  

    Modellgussprothese  

    1  

    Erläuterungen

    Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen, wenn der benachbarte Zahn 7 vorhanden ist. Diese Bestimmung spielt allerdings nur für die Ermittlung der Bema-Nrn. 96 a, b oder c eine Rolle; für den ansatzfähigen Festzuschuss ist sie unerheblich. Die komplizierten Gussklammern sind dort einzutragen, wo sie geplant sind, sodass die Regelversorgung auch bei gleichem Restzahnbestand unterschiedlich ausfallen kann. Für den zu gewährenden Festzuschuss ist dies jedoch ebenfalls ohne Bedeutung. Wird zur Abformung ein individueller Löffel verwendet, so kommt zu den Gebührennummern noch die Nr. 98 a hinzu.  

     

    Zweiter Fall: Modellgussprothese zum Schluss der OK-Freiendlücken mit Verankerung an den Eckzähnen mittels Teleskopkronen

    TP  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    R  

    E  

    E  

    E  

    E  

    E  

    TV  

     

     

     

     

    TV  

    E  

    E  

    E  

    E  

    E  

    B  

    f  

    f  

    f  

    f  

    f  

     

     

     

     

     

     

    f  

    f  

    f  

    f  

    f  

     

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    Gebührennummern

    Zahn  

    Gebührennummer (Bema/GOZ)  

    Anzahl  

     

    Bema 96 c: Teilprothese, mehr als acht ersetzte Zähne  

    1  

     

    Bema 98 g: Stahlbasis bei Teilprothese  

    1  

    13, 23  

    Bema 19: Provisorische Krone  

    2  

    13, 23  

    Bema 91 d: Teleskopkrone  

    2  

    Festzuschüsse

    Nummer  

    Zugeordnete Regelversorgung  

    Anzahl  

    3.1  

    Modellgussprothese  

    1  

    3.2  

    Teleskopkrone  

    2  

    4.7  

    Verblendung Teleskopkrone  

    2  

    Erläuterungen

    Eine Teleskopkrone gehört im Zusammenhang mit einer Modellgussprothese nur dann zur Regelversorgung und löst den Zuschuss 3.2 aus, wenn damit erstens ein Eckzahn überkront wird und es sich zweitens um bis zum Eckzahn reichende Lücken handelt, wobei dies für beide Kieferhälften zutreffen muss.  

     

    Daher wird der Festzuschuss 3.2 nur fällig, wenn es sich um  

    • beidseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihen (Freiendsituation),
    • eine bis zum Eckzahn reichende Freiendlücke auf der einen sowie eine bis zum Eckzahn reichende unterbrochene Zahnreihe auf der anderen Seite oder
    • beidseitig bis zum Eckzahn reichende unterbrochene Zahnreihen handelt.