08.07.2011 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Das Landessozialgericht Niedersachsen hat am 13. April 2011 (Az: L 3 KA 20/09; Abruf-Nr. 112242 ) entschieden, dass ein Schadensregress durch die Prothetik-Einigungsausschüsse festgesetzt werden kann, wenn eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten durch den Zahnarzt vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eine prothetische Versorgung dem zahnärztlichen Standard nicht genügt, die Pflichtverletzung schuldhaft verursacht wurde und eine Nachbesserung nicht möglich oder dem Patienten nicht zumutbar ist.