Jeder Arzt ist zur peinlich genauen Abrechnung der eigenen Leistung verpflichtet. Wer das Abrechnen der eigenen Leistung einem Dritten überlässt (z. B. BAG-Mitgesellschafter, Ehepartner), ist verpflichtet zu überwachen, dass gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen wird. Ein möglicherweise bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis – sei es wegen einer Lebensgemeinschaft oder sonstiger freundschaftlicher oder verwandtschaftlicher Beziehungen – ändert daran nichts (BSG 28.09.16, B 6 KA 14/16 B, Beschluss).
Auch für die vertragszahnärztliche Versorgung gibt es künftig eine Heilmittel-Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog. Eine Erstfassung der Richtlinie beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im ...
Vertragszahnärzte können Heilmittel künftig im Rahmen der GKV nach einer eigenen Richtlinie verordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin entschieden. Verabschiedet wurde erstmalig ...
Die Patienten in Deutschland sind zufrieden mit ihren Fachärzten. Das zeigen die Ergebnisse des neuen „jameda Patientenbarometers“, das zweimal im Jahr erhoben wird. Im Schnitt werden die Fachärzte mit einer 1,8 auf einer Schulnotenskala von 1 bis 6 bewertet.
Das Splittingverbot bei der Abrechnung gilt auch dann, wenn ein MKG-Chirurg in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit Zahnärzten tätig wird. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 30.11.2016 (Az: B 6 KA 30/15 ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11.2016 (Az. II ZR 386/15, Abruf-Nr. 190289) entschieden, dass eine GKV-Patientin ihren Eigenanteil in Höhe von 3.860 Euro zahlen muss, obwohl sie den von der Krankenversicherung ...
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
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Mit Vergleich vom 14.09.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an eine Patientin 4.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Bei der 1979 geborenen Hausfrau waren 1991 im rechten Unterkiefer die Zähne 35, 36 und 37 extrahiert worden. Seitdem erfolgte keinerlei Neuversorgung dieser Zahnlücke. In den Folgejahren suchte die Patientin mehrere Zahnärzte auf, um die Zahnlücke in regio 35 bis 37 versorgen zu lassen. Ihr wurde mitgeteilt, es sei nicht möglich, in den Regiones 35 bis 37 ...