17.08.2011 · Fachbeitrag ·
Recht
Die Dokumentation zahnärztlicher Leistungen dient zum einen der voll ständigen Berechnung. Zum anderen dient sie als Gedächtnisstütze, welche Leistungen bisher erbracht wurden. Darüber hinaus wurde zugunsten der Patienten eine Pflicht zur Dokumentation formuliert, die im Falle der Nichteinhaltung zu einer Beweiserleichterung bis hin zur Beweislastumkehr in einem möglichen Schadenersatzprozess führen kann.
17.08.2011 · Fachbeitrag ·
Änderungen ab dem 1. Januar 2012
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) befassen sich zurzeit intensiv mit der Online-Abrechnung. Hintergrund ist, dass durch die anstehende Einführung der papierlosen Abrechnung zwischen KZV und Krankenkasse ab 2012 die Chance bzw. die Notwendigkeit besteht, die Abrechnungsdaten aus der Praxis in der KZV ebenfalls papierlos zu erhalten, also nicht mehr vom Papier erfassen zu lassen oder Disketten einzulesen, sondern die Datensätze direkt aus dem Internet zu laden und weiterzuverarbeiten. In diesem ...