· Fachbeitrag · Vertragszahnarztrecht
Vertragszahnärztliche Gutachten: So gelingt die Zusammenarbeit mit dem Gutachter
Immer wenn eine gesetzliche Krankenkasse eine leistungsrechtliche Entscheidung fällen muss, für die fachliche Expertise notwendig ist, zieht sie einen Gutachter hinzu (vgl. AAZ 01/2025, Seite 18 ff.). In der Regel findet das vertragszahnärztliche Gutachterwesen statt, das im Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) geregelt ist, oder die Krankenkasse nutzt den Medizinischen Dienst (MD). Es muss im ureigensten Interesse der Zahnärzteschaft liegen, das vertragszahnärztliche Gutachterwesen zu nutzen und zu stärken, damit fachliche Entscheidungen in zahnärztlicher Hand bleiben und die Interessen der Zahnärzteschaft vertreten werden. Die wichtigsten vertraglichen Grundlagen sowie die Frage, wie der einzelne Zahnarzt den Gutachter unterstützen und wie eine möglichst effiziente Zusammenarbeit mit dem Gutachter aussehen kann, zeigt dieser Beitrag.
Rechtliche und vertragliche Hintergründe
Das vertraglich vereinbarte Gutachterverfahren hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt, wenn es darum geht, sachverständige Entscheidungsgrundlagen für die Krankenkassen herbeizuführen oder über evtl. Regressforderungen bei mangelhaftem Zahnersatz zu entscheiden.
Das Gutachterwesen dient nicht nur dem Schutz der Patientenrechte, sondern es schützt auch den Vertragszahnarzt vor unbegründeten Forderungen, wie nicht nachvollziehbaren Mängelansprüchen. Durch die weiterführenden Verfahren, wie Obergutachten oder Prothetik-Einigungsausschüsse sind Instrumente vorhanden, die zu einer hohen Akzeptanz des Verfahrensergebnisses bei allen Beteiligten führen.
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