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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Versorgung mit einem Lückenhalter

    | Hin und wieder kommt es vor, dass bei Kindern nach vorzeitigem Verlust von Milchzähnen Behandlungsmaßnahmen notwendig sind, um diese entstandenen Lücken offen zu halten. Das Offenhalten der Lücken dient letztendlich dazu, dass der Zahnwechsel vom Milch- zum bleibenden Gebiss in diesem Bereich so problemlos wie möglich erfolgen kann. |

    Umfang der vertragszahnärztlichen Leistung

    Die Lücken können entweder mit einer Kinderprothese oder mittels kieferorthopädischem Gerät offen gehalten werden. Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören nur herausnehmbare Lückenhalter. Festsitzende Lückenhalter stellen keine vertragszahnärztliche Leistung dar und sind gesetzlich versicherten Patienten auf rein privater Basis in Rechnung zu stellen. Für die Behandlung mit Lückenhaltern muss für GKV-Patienten kein KFO-Behandlungsplan nach BEMA-Nr. 5 erstellt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Die dafür anfallenden Leistungen - in der Regel BEMA-Nr. 123a und 123b - sind zu 100 Prozent über die KZV abrechenbar.

    Der Praxisfall

    Im nachfolgenden Fallbeispiel geht es um die Versorgung eines Kindes mit einem herausnehmbaren Lückenhalter.