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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Versorgung eines Kassenpatienten mit Stiftaufbau und vollkeramischer Brücke

    | GKV-Patienten entscheiden sich oft für höherwertigen Zahnersatz. Dann muss genau abgegrenzt werden, welcher Teil der Versorgung nach Bema bzw. BEL-II und welcher nach GOZ bzw. BEB abzurechnen ist. Auch die konservierende Vorbehandlung ist nicht immer Vertragsleistung, gerade bei andersartigem Zahnersatz oder weil Richtlinienvorgaben dem entgegenstehen. |

    Der Praxisfall

    Im folgenden Fallbeispiel werden einige Besonderheiten bei der Abrechnung einer endodontischen Behandlung und einer gleichartigen Versorgung mit Zahnersatz veranschaulicht und erläutert.

     

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