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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Konservierende Behandlung: Wann drohen Beanstandungen in Prüfverfahren?

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kommt oft überraschend. Als Vertragszahnarzt muss man stets darauf vorbereitet sein, sonst drohen Kürzungen. Dafür ist eine exzellente Dokumentation unverzichtbar. Wie wichtig diese ist, wird nachfolgend im Praxisfall der ‒ zunächst falschen ‒ Abrechnung einer konservierenden Behandlung aufgezeigt. Sie erfahren, wann in Prüfverfahren mit Beanstandungen zu rechnen ist und wie sie zu vermeiden sind. |

    Praxisfall: So ist es FALSCH!

    Der folgende Praxisfall zeigt die Abrechnung einer Behandlung, die einer sozialgerichtlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht standhalten würde.

     

    Datum
    Zahn
    Leistung
    BEMA
    GOZ

    01.12.

    Eingehende Untersuchung

    U (01)

    16

    Zahnfleisch entfernt

    Exz1 (49)

    16

    Spülung Zahnfleischtasche

    MU (105)

    16

    sK (106)

    OK/UK

    Zahnstein entfernt

    Zst (107)

    12.12.

    OK

    Bruchreparatur regio 25 ohne Abformung

    100a

    13.12.

    Fertigstellung Reparatur wird eingegliedert

    Aufklärung über andere prothetische Versorgungsmöglichkeiten. Prothese ist fünf Jahre alt. Drei Alternativen genannt und erläutert.

    Ä1

    17.12.

    25, 26

    Druckstelle regio 25, 26 entfernt

    sK (106)

    25, 26

    Medikament appliziert

    Mu (105)

    24.01.

    Schmerzen regio 36

    Ä1

    35-37

    Röntgenaufnahme Ausschluss apikaler Ostitis

    Rö2 (Ä925a)

    36

    Exz1 (49)

    36

    ViPr (8)

    36

    Überkappung mit Medikament XY

    P (26)

    27.02.

    36

    Komposit-Füllung mod

    F3 (13c)

    2100 abzgl. F3

    36

    Blutung gestillt

    bMF (12)

    01.03.

    18-15, 21-23, 38-48

    Professionelle Zahnreinigung

    23 x 1040

    Beratung über Parodontalsituation

    Ä1