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  • · Fachbeitrag · Der Praxisfall

    Die Abrechnung einer Implantation regio 36 mit Augmentation in einer Sitzung

    | Mit Einführung der neuen GOZ wurde die Abrechnung implantologischer Leistungen deutlich vereinfacht. Implantologische Leistungen wurden in die GOZ aufgenommen. Nachfolgend wird an einem konkreten Praxisfall aufgezeigt, welche Positionen - beginnend mit der Beratung bis hin zum Setzen des Implantats mit Augmentation - abgerechnet werden können. |

     

    • Fallbeispiel
    Sitzung
    Regio
    Leistung
    Anzahl
    GOZ/GOÄ

    02. 02.

    Untersuchung mit Befundaufnahme

    1

    0010

    Panoramaschichtaufnahme

    1

    Ä5004

    Beratung

    1

    Ä1

    Dokumentieren Sie die benötigte Beratungszeit und passen Sie den Faktor der GOÄ-Nr. 1 entsprechend an. Die GOÄ-Nr. 3 ist nicht abrechenbar, da die GOÄ-Position nur als alleinige Leistung oder nur im Zusammenhang mit den Nrn. 0010, Ä6 und Ä5 zu berechnen ist. Andere weitere Leistungen dürfen neben der GOÄ-Nr. 3 nicht berechnet werden.

     

    02. 02.

    OK/UK

    Individualisieren eines konfektionierten Abdrucklöffels

    2

    5170*

    OK/UK

    Abformung Situations-/Diagnostikmodelle Zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ

    1

    0060

    Erstellen von intraoralen Planungsfotos

    (Maßnahme nicht in der GOZ/GOÄ enthalten)

    § 6 Abs. 1 oder BEB