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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Rund um’s Implantat (Teil 2): Abrechnung der GOZ-Nrn. 9003 bis 9130

    | In AAZ Nr. 10/2012 wurde im Wesentlichen die Aufklärung und Analyse vor einer möglichen Implantation vorgestellt. In dieser Ausgabe geht es nun um die Abrechnung der Implantation selbst sowie um die Berechnung von knochenverbessernden Maßnahmen. |

     

    • GOZ-Nr. 9003: Orientierungs/Positionierungsschablone

    Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer

    Die Orientierungs- bzw. Positionierungsschablone wird als operative Schablone (Bohrschablone) verwendet. Sie dient der Übertragung der diagnostisch festgelegten Implantatposition auf die intraoperative Situation. Die Leistung ist je Kiefer, in dem eine Implantation geplant ist, berechnungsfähig. Anfallende Material- und Laborkosten, die für die Herstellung der Schiene erforderlich sind, können zusätzlich abgerechnet werden.