· Fachbeitrag · Chirurgie
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff: N, XN, Alv und KnR – was rechne ich wann ab?
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen bedürfen einer präzisen Durchführung und sind entscheidend für die Wundheilung, um postoperative Beschwerden zu minimieren und den Behandlungserfolg zu sichern. Welche Leistungsinhalte erfüllt sein müssen, ob Fristen und weitere Abrechnungsmodalitäten zu beachten sind, erläutert AAZ im folgenden Beitrag.
Chirurgischer Eingriff und Folgemaßnehmen
Bei einem gesetzlich Versicherten ist eine umfangreiche chirurgische Zahnentfernung notwendig. Dabei werden die Zähne 15, 16, 26, 27, 35, 36, 37 extrahiert und die Wunden werden primär versorgt. Nach dem Eingriff werden folgende Leistungen erbracht:
- Bei der Nachkontrolle (drei Tage postoperativ) werden die Wundgebiete mit einer desinfizierenden Spülung und dem Einbringen einer desinfizierenden Salbe versorgt. Regio 36 wird zusätzlich eine chirurgische Wundrevision durchgeführt.
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