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  • · Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde

    Wiederbefestigung einer Kinderkrone – wie abrechnen?

    FRAGE: „Bei einem zwölfjährigen gesetzlich versicherten Patienten hat sich eine konfektionierte Krone gelöst. Was können wir für das Wiederbefestigen abrechnen?“

     

    Antwort: In diesem Fall dürfen Sie die BEMA-Nr. 14 erneut ansetzen. Wenn Sie die Krone adhäsiv befestigen, dürfen Sie zusätzlich die Nr. 2197 GOZ abrechnen. Die Berechnung der Nr. 2197 GOZ setzt beim gesetzlich versicherten Patienten eine vorherige Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) voraus.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 2 | ID 50814558