· Nachricht · Implantatprothetik
Ist die Osseointegration eines Implantats beim GKV-Patienten nachzuweisen?
FRAGE: „Muss die Osseointegration eines Implantats vor der Versorgung mit Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachgewiesen werden? Und, wenn ja, wie ist dies abzurechnen?“
Antwort: Als Osseointegration versteht man die feste Verbindung eines Implantats in den umgebenden Knochen. Dieser strukturelle und funktionelle Verbund entsteht im Rahmen der Einheilphase über einen Zeitraum von etwa drei bis sechs Monaten. Die Osseointegration spielt eine wesentliche Rolle für die Stabilität eines Implantats. Vor der Eingliederung der Suprakonstruktion wird die Osseointegration zwingend vorausgesetzt, wie der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 6., Abs. 11i zu entnehmen ist: „Voraussetzung für die Versorgung mit Suprakonstruktionen ist die Osseointegration der Implantate.“
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beantwortet von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim