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  • · BEMA & GOZ

    Röntgen ‒ wann Sach- und wann Privatleistung?

    Bild: ©vladdeep - stock.adobe.com

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | Die Röntgendiagnostik gehört zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Ihre Abrechnung wird in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Darüber hinaus ist die aktuelle Strahlenschutzverordnung (seit 01.01.2019 in Kraft) zu beachten. Und doch können auf dieser Basis nicht alle Fragen zur Abrechnung der Röntgendiagnostik beantwortet werden. Regelmäßig stellt sich die Frage, wann die entsprechende Röntgenleistung beim GKV-Patienten privat zu erbringen ist. AAZ gibt einen Überblick. |

    Behandlungsbeispiele Röntgendiagnostik

    Anhand von Behandlungsbeispielen mit Röntgenleistungen werden im Folgenden die abrechnungstechnischen Details erläutert.

     

    Röntgendiagnostik richtlinienkonform

    Im Rahmen der halbjährlichen Vorsorgeuntersuchung erfolgt bei einem GKV-Patienten die Sensibilitätsprüfung der Zähne. Zudem werden Bissflügelaufnahmen im Seitenzahnbereich (Verdacht auf Approximalkaries) angefertigt. Da die Bissflügelaufnahmen die klinische Untersuchung bei Verdacht auf Approximalkaries ergänzen, erfolgt die Abrechnung im Sachleistungsprinzip über den BEMA (Richtlinie B II Nrn. 1 und 2). Bissflügelaufnahmen sind mit der Ziffer 0 zu kennzeichnen und werden in der Wirtschaftlichkeitsprüfung entsprechend berücksichtigt.