· Fachbeitrag · Notfallbehandlung
Patient wird nur schmerzfrei gestellt – was abrechnen?
FRAGE: Unsere Praxis ist in der Nähe einer großen Ferienwohnungsanlage. Oft stellen wir Patienten nur schmerzfrei. Z. B. entfernen wir die alte Füllung, exkavieren und verschließen diesen Zahn provisorisch. Was kann ich berechnen?
ANTWORT: Sie können hierfür die BEMA Nr. 11 (pV) abrechnen – und natürlich zusätzliche Leistungen wie z. B. die Anästhesie, Exzision oder Vitalitätsprobe.
Quelle: Ausgabe 05 / 2026 | Seite 2 | ID 50814699