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  • 22.09.2017 · Fachbeitrag · Nachbesserungsrecht

    OLG Dresden: Patient muss dem Zahnarzt die Möglichkeit zur Nachbesserung des Zahnersatzes geben

    Lässt der Patient die prothetische Leistung eines Zahnarztes durch einen Nachbehandler austauschen, ohne ihm zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben zu haben, verwirkt er regelmäßig alle Gewährleistungs- und Entschädigungsansprüche. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Beschluss vom 06.12.2016, Az. 4 U 1119/16, Abruf-Nr. 196674 ).