· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Wurzelbehandlung bei Milchzähnen
FRAGE: Wir haben bei einem achtjährigen Patienten eine Wurzelbehandlung an einem Milchzahn durchgeführt. Wie kann ich dies berechnen?
Antwort: Wenn die „Pulp“ nicht mehr ausreicht, kann auch bei Milchzähnen eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden. Sie berechnen dafür:
- bei gesetzlich Versicherten: BEMA-Nrn. 31, 32 (je Kanal), 35 (je Kanal) sowie die Füllung
- bei privat Versicherten: Nr. 2390, 2440 sowie die Füllung
Die Abrechnungspositionen sind freilich nicht vollständig. Anästhesien, besondere Maßnahmen beim Füllen etc. können je nach Art der Durchführung selbstverständlich ebenfalls berechnet werden.
Quelle: Ausgabe 05 / 2026 | Seite 2 | ID 50814556