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  • · Fachbeitrag · Endodontie

    Schmerzen und Blutung bei Trepanation eines devitalen Zahnes – ist die BEMA-Nr. 31 oder BEMA-Nr. 28 zu berechnen?

    FRAGE: „ Wir haben bei einer gesetzlich versicherten Patientin einen Zahn wurzelbehandelt. Die Vitalität war negativ. Die Trepanation erfolgte ohne Anästhesie. Die Patientin verspürte einen heftigen Schmerz. Der Kanal blutete sehr stark. Ist hier nun die Trepanation eines pulpatoten Zahns (BEMA-Nr. 31) oder eine Vitalexstirpation (BEMA-Nr. 28) zu berechnen?“

     

    Antwort: Im Sinne der Leistungslegende der BEMA-Nr. 31 kann die Trepanation nur bei der Eröffnung der Pulpenhöhle eines pulpentoten (devitalen) Zahns durchgeführt werden. Ein Aufsuchen der Pulpa zum Zweck der Vitalexstirpation stellt demnach keine Trepanation nach BEMA-Nr. 31 dar. Bei der von Ihnen beschriebenen Restvitalität des Zahns wäre daher die BEMA-Nr. 28 je Kanal zu berechnen.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2026 | Seite 3 | ID 50814559