31.08.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
SG Hannover zum Schadenersatzanspruch bei Prothetikmängeln
Das Sozialgericht (SG) Hannover hat in einem aktuellen Urteil vom 13. Mai 2015 entschieden, dass die strittige prothetische Versorgung zu Recht vom Prothetik-Einigungsausschuss (PEA) in Regress genommen worden war. Wenn wie vorliegend bei einer prothetischen Versorgung ein Mangel festgestellt wird – hier fehlender Randschluss und fehlende Messaufnahme bei Wurzelfüllungen –, verstößt der Zahnarzt schuldhaft gegen den zahnärztlichen Standard (Az. S 35 KA 39/11, Abruf-Nr. 145177 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig