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  • 31.08.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    SG Hannover zum Schadenersatzanspruch bei Prothetikmängeln

    Das Sozialgericht (SG) Hannover hat in einem aktuellen Urteil vom 13. Mai 2015 entschieden, dass die strittige prothetische Versorgung zu Recht vom Prothetik-Einigungsausschuss (PEA) in Regress genommen worden war. Wenn wie vorliegend bei einer prothetischen Versorgung ein Mangel festgestellt wird – hier fehlender Randschluss und fehlende Messaufnahme bei Wurzelfüllungen –, verstößt der Zahnarzt schuldhaft gegen den zahnärztlichen Standard (Az. S 35 KA 39/11, Abruf-Nr. 145177 ).