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  • 27.01.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Keine Abrechnung von Versandkosten für Versendungen innerhalb überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften

    Für Versendungen innerhalb einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) dürfen Ärzte und Zahnärzte keine Versandkosten berechnen. So hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil vom 16. Dezember 2015 entschieden (Az. B 6 KA 26/15 R). Das Urteil betraf zwar die Abrechnung ärztlicher Leistungen, es wird jedoch auch für den vertragszahnärztlichen Bereich angewendet.