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  • 20.01.2023 · Nachricht · Zahnersatz

    Festzuschüsse: Vergütung für Regelversorgung zum 01.01.2023 um 3,45 Prozent gestiegen

    | Bei der Versorgung mit Zahnersatz wurde die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 01.01.2023 angepasst. Wie die KZBV mitteilt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15.12.2022 eine Erhöhung um 3,45 Prozent beschlossen. Inzwischen liegt auch die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 21.12.2022 vor, wonach der Beschluss des G-BA nicht beanstandet wird. Eine Abrechnungshilfe der KZBV für Festzuschüsse finden Sie online unter iww.de/s7443 . |