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  • · Nachricht · Neue bundesmantelvertragliche Vereinbarung

    „Pandemiepauschale“: 275 Mio. Euro sollen im 2. Halbjahr 2021 unter den Vertragszahnärzten verteilt werden

    | Die KZBV hat mit dem GKV-Spitzenverband eine bundesmantelvertragliche Vereinbarung im Sinne eines „Pandemiezuschlags“ abgeschlossen. Demnach zahlen die Krankenkassen der Vertragszahnärzteschaft im 2. Halbjahr 2021 einen Betrag von maximal 275 Mio. Euro als einmalige pauschale Abgeltung für deren besondere Aufwände während der Pandemie. Dieser Betrag wird an die KZVen verteilt. Diese wiederum verteilen die von den einzelnen Kassen gezahlten Beträge nach einem von der KZBV vorgegebenen bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel an die Zahnärzteschaft. |

     

    Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an Praxisgrößen und der Zahl der Behandler. Zu genauen Einzelheiten, insbesondere zur exakten Höhe des Zahlbetrages wie auch zum Auszahlungszeitpunkt, informieren die KZVen die Praxen gesondert. Rechnerisch ergibt sich durchschnittlich ein Betrag von etwa 5.700 Euro pro Vertragszahnarzt.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 1 | ID 47359432