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  • 25.10.2013 · Fachbeitrag · KZBV-Stellungnahme

    Interpretation des Patientenrechtegesetzes: Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt auch für Planungsmodelle!

    | Inwieweit gilt die im Patientenrechtegesetz für die Patientenakte vorgeschriebene zehnjährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 630f Abs. 3 BGB auch für Planungsmodelle aus Gips oder ähnlichen Materialien? Zu dieser Frage hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf Anfrage ­einer KZV Stellung genommen. Demnach spricht nichts gegen eine Anwendung des § 630f auch für solche Planungsmodelle. |