· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU1/2) ‒ das ändert sich im BEMA zum 01.01.2026
| Nach der Änderung der Kinder-Richtlinie und der zahnärztlichen Früherkennungs-Richtlinie FU-RL im Mai 2025 (wir berichteten in AAZ 07/2025, Seite 2 ff.) hat der Bewertungsausschuss (BewA) am 29.10.2025 nun auch die Änderungen der Gebührenpositionen FU1 und FU2 im BEMA beschlossen. Darüber informierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) per Rundschreiben vom 05.11.2025 (online unter iww.de/s14722 ). Da die Änderungen zum 01.01.2026 wirksam werden, besteht ‒ entgegen der ursprünglichen Ankündigung ‒ nun doch Eile in der Umsetzung bei allen Beteiligten.
Leistungsinhalt bleibt gleich, aber Dokumentation ändert sich
Das Wichtigste vorneweg: Der Leistungsinhalt der Früherkennungsuntersuchungen nach den BEMA-Nrn. FU1 und FU2 hat sich nicht geändert. Auch die Bezeichnung der beiden Gebührennummern bleibt unverändert.
Die Dokumentation der zahnärztlichen FU ist nun allerdings verpflichtend in den Abrechnungsbestimmungen geregelt worden. Damit die sechs Untersuchungen bei der Dokumentation im gelben Untersuchungsheft der Kinder leicht zugeordnet werden können, sind die Zeitintervalle durchgängig entsprechend gekennzeichnet (FUZ1 bis FUZ6). Dafür ist die Bewertungszahl bei beiden Leistungen jeweils um einen Punkt gestiegen auf nun 28 bzw. 26 Punkte.
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