Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Honorarabrechnung

    Zahnarzt durfte Leistungen seines Vorbereitungsassistenten abrechnen

    | Ein Zahnarzt kann auch die Leistungen seines Vorbereitungsassistenten gegenüber dem Privatpatienten abrechnen, soweit er ihn vor Beginn der Behandlung auf dessen Einsatz hingewiesen hat ( OLG München 22. Juni 2016, Az. 20 U 171/16 ). |

     

    Die erforderliche Einwilligung des Patienten ist als erteilt anzusehen, wenn der Zahnarzt dem Patienten vor der Behandlung mitgeteilt hat, dass ihn von nun an ein anderer Zahnarzt „unterstütze“. Schweigt der Patient dazu, ist dies als Zustimmung zu werten. Der Patient kann nicht einerseits sehenden Auges die Behandlung durch den anderen Zahnarzt in Anspruch nehmen, andererseits aber im Fall der Abrechnung erklären, hiermit eigentlich nicht einverstanden gewesen zu sein.

     

    Mitgeteilt von RA Philip Christmann, FAMedR, Berlin/Heidelberg, www.christmann-law.de

    Quelle: ID 44208753