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  • · GKV-Krankenversicherungsrecht

    Patienten aus dem europäischen Ausland: digitale EHIC noch nicht gültig

    Bild: ©Volker Witt - stock.adobe.com

    | Patienten aus dem europäischen Ausland haben Anspruch auf GKV-Sachleistungen im Rahmen der EG-Verordnungen bzw. des Verfahrens nach Anlage 18 BMV-Z (vgl. AAZ 08/2021, Seite 1, Abruf-Nr.  47502087 ). Wenn sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland ungeplant zahnärztliche Behandlung benötigen, müssen sie in der Praxis weiterhin eine physische Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card; EHIC) vorlegen. Eine digitale Ausfertigung der EHIC (z. B. auf dem Smartphone) ist zz. noch nicht gültig. Das teilt die KZBV per Rundschreiben vom 17.03.2022 mit. |

     

    Hintergrund des KZBV-Rundschreibens ist eine Mitteilung der Deutschen Verbindungsstelle ‒ Krankenversicherung Ausland des GKV-Spitzenverbands. Demnach stellen immer mehr Krankenversicherungsträger in den EU-Staaten den Versicherten zusätzlich zur physischen EHIC eine digitale Version zur Verfügung. Allerdings hätten die europäischen Krankenversicherungsträger, so die KZBV, kürzlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der möglichen Digitalisierung der EHIC befasse. Ziel sei eine Lösung für alle Staaten, für die die EG-Verordnungen gelten. Es sei jedoch noch nicht absehbar, ob und wann es zu einer solchen europaweiten Lösung komme.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 1 | ID 48193727