20.03.2024 · Fachbeitrag · Digitalisierung
BSG: Honorarkürzung bei TI-Verweigerung ist rechtens!
Das Bundesozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die gegen eine ärztliche Gemeinschaftspraxis ergangene Honorarkürzung wegen fehlender Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) rechtmäßig ist (Urteil vom 06.03.2024, Az. B 6 KA 23/22 R; Abruf-Nr. 49954304 ). Das Urteil gilt gleichermaßen für Vertragszahnärzte. Auch sie sind zur Anbindung an die TI verpflichtet. Verweigern sie sich, müssen sie mit Honorarkürzungen rechnen.
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