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  • 01.09.2008 | Zahnersatz

    Wiederherstellung der Friktion einer Teleskopkrone: Jetzt doch Festzuschüsse ansetzbar

    Im Kompendium der KZV Bayerns „Festzuschüsse für Insider“ Nr. 2 heißt es noch: „Im Hinblick auf eine mindestens mittelfristige Prognose ist die Wiederherstellung der Friktion einer Teleskopkrone zahntechnisch und zahnmedizinisch fraglich. Damit ist die Auffassung vertretbar, dass für diese Leistung kein Festzuschuss ansetzbar ist.“ Nun hat sich die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW) mit der Frage beschäftigt, inwieweit diese Wiederherstellungsmaßnahme fachlich unter dem Aspekt der mittelfristigen Haltbarkeit vertretbar ist.  

     

    Die Experten kommen dabei zu dem Schluss, dass bestimmte Maßnahmen zur Wiederherstellung der Friktion von Teleskop- und Konuskronen als dauerhaft zu betrachten sind. Damit sind – so „kzvb TRANSPARENT“ Nr. 14/08 – zukünftig Festzuschüsse der Befundklasse 6 auch für die Wiederherstellung der Funktion eines Kombinations-Zahnersatzes durch die dauerhafte Wiederherstellung der Friktion von Teleskop- und Konuskronen ansetzbar. Dabei sind die Maßnahmen wie folgt zu klassifizieren:  

     

    Maßnahme  

    Festzuschuss  

    Honorar  

    Aufbringen von zwei bis vier Laserpunkten im Innenlumen der Sekundärkrone(n) zur punktuellen Verkleinerung des Fügespaltes  

    6.1, je Prothese 

    unabhängig von der Anzahl der aktivierten Teleskop- bzw. Konuskronen  

    GOZ-Nr. 509 

    Gleichartige Wiederherstellung  

    Aktivierung von Konuskronen mit Faltkäppchen als Mesostrukturen. Die Aktivierung erfolgt durch Herausschneiden des „Deckels“ der Mesostruktur in der Sekundärkonuskrone. Hierdurch sackt die Sekundärkrone tiefer und die Friktion ist wiederhergestellt. Diese Möglichkeit ist bei parallelwandig gefrästen Teleskopkronen nicht gegeben.  

    GOZ-Nr. 509 

    Gleichartige Wiederherstellung  

    Austausch eines inaktiven Federstiftchens, soweit die Teleskop- oder Konuskrone bereits mit einem solchen Friktionselement hergestellt wurde.  

    GOZ-Nr. 509 

    Gleichartige Wiederherstellung  

    Einbringen eines „Clips“ nach Fensterung der Sekundärkrone nach Einfräsung einer Rille in die Primärkrone. Der „Clip“ wird im Fenster verankert und ragt mit seinem Retentionsteil in die Rille.  

    6.3, je Prothese  

    GOZ-Nr. 509 

    Gleichartige Wiederherstellung  

    Neuanfertigung und Austausch der Mesostruktur in Teleskop- oder Konuskronen. Das neu angefertigte Galvano- oder Faltkäppchen wird anstelle der vormaligen Mesostruktur am Patienten oder im Labor in die vorhandene Tertiärstruktur (Sekundärteleskop- oder Sekundärkonuskrone) eingeklebt.  

    6.3, je Prothese  

    GOZ-Nr. 508 (das ganze Verbindungselement wird vollständig erneuert)  

    Gleichartige Wiederherstellung  

    Aufbringen einer Schicht aus Galvanogold zur Verkleinerung des Innenlumens der Sekundärkrone  

    Nicht als dauerhaft zu klassifizieren, daher kein Festzuschuss  

    GOZ-Nr. 509  

    Auffüllen des Fügespalts mit Kunststoff oder Silikonschichten  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 3 | ID 121322