Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 31.01.2011 | Zahnersatz

    Behandlung eines Abrasionsgebisses: Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

    Abrasion bedeutet Abnutzung. Die Abnutzung der Zähne kann verschiedene Ursachen haben. Eine Möglichkeit stellt die besonders starke Beanspruchung der Zähne beim Kauen von harter Nahrung - wie beispielsweise Vollkornprodukten, Rohkost oder ähnlichem - dar. Diese Form der Abnutzung wird auch bei Naturvölkern beobachtet. Als weitere Möglichkeit kann eine physiologische - also altersbedingte - Abnutzung der Zähne vorliegen. Darüber hinaus sind Bruxismus (unbewusster Zahnkontakt) und Parafunktionen (Knirschen, Pressen) mögliche Ursachen.  

     

    Die so entstandenen Zahnhartsubstanzverluste schädigen zum einen die betroffenen Zähne, zum anderen haben sie in der Regel eine Veränderung der Bisslage zur Folge. In diesem Fall wird eine Bisshebung notwendig.  

     

    Die Überkronung eines Zahnes allein vor dem Hintergrund der Bisslageveränderung löst noch keinen Festzuschuss nach 1.1 oder 1.2 aus. Laut Zahnersatz-Richtlinie 16 können Zahnkronen angezeigt sein:  

    a. zur Erhaltung eines erhaltungsfähigen und erhaltungswürdigen Zahnes, wenn eine Erhaltung des Zahnes durch andere Maßnahmen nicht mehr oder auf Dauer nicht möglich ist.
    b. zur Abstützung eines Zahnersatzes, wenn eine Abstützung und Retention auf andere Weise nicht möglich ist.