· Fachbeitrag · Festzuschüsse
Darf im lückenlosen Kiefer für jeden Zahn mit Befundkürzel „ur“ ein Festzuschuss 1.1/1.3 beantragt werden?
| FRAGE: „Wir haben eine Frage zum Befundkürzel „ ur “. Wir benötigen eine gesicherte Aussage zur Differenzierung in der Befundung im Heil- und Kostenplan (HKP) von „ur“ und „ww“ bei Kronen und Brücken. Es handelt sich um einen neuen Zahnersatz. Der zu versorgende Unterkiefer hat zu erneuernde Kronen, und sowohl Zähne, die teilweise eindeutig „ww“ sind, als auch Zähne die auf Grund des Abrasionsgebisses unserer Einschätzung nach „ur“ wären. Der Kiefer hat keine Lücken. Ziel ist eine Bisshebung ! Kann im Bereich der KZV Nordrhein für jeden Zahn mit „ur“ ein Festzuschuss 1.1 bzw. 1.3 beantragt werden? |
Antwort: Für ein Bundesland allein ist kaum eine Aussage möglich, aber die ZE-Richtlinien sind einheitlich: Die Überkronung eines Zahnes allein vor dem Hintergrund der Bisslageveränderung löst noch keinen Festzuschuss nach 1.1 oder 1.2 aus.
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Anders verhält es sich, wenn die Versorgung der vorliegenden Befunde wie „f“ oder „ww“ nur durch eine Bisslageveränderung möglich ist. Dann können Festzuschüsse nach 1.1 oder 1.2 auch für Zähne angesetzt werden, die nicht in die Befunde „ww“, „kw“ oder „pw“ einzuordnen sind. Bei Vorliegen eines Abrasionsgebisses können diese Voraussetzungen gegeben sein. In diesem Fall wird das Ausfüllen der Spalte „Regelversorgung“ im Bemerkungsfeld des HKP wie folgt begründet: „Abrasionsgebiss, Versorgung nur durch Bisslageveränderung möglich.“ Hier ist vom Gesetzgeber ein Planungsgutachten vorgesehen, für die Bewilligungsentscheidung wird die Krankenkasse das Gutachterverfahren nutzen.
beantwortet von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de