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  • 01.11.2006 | Zahnersatz

    Abrechnung der Leistungen für das Einsetzen und Anpassen eines neuen Stiftaufbaus?

    Frage: „Ich möchte Sie bitten, mir die aus Ihrer Sicht möglichen berechenbaren Leistungen für das Einsetzen und Anpassen eines neuen Stiftaufbaus unter einer vorhandenen Krone und deren anschließende Wiederbefestigung anzugeben. Dies beinhaltet für mich folgende Leistungen:  

     

    • Stift einbringen und so anpassen, dass die Krone wieder richtig sitzt; Krone innen reinigen (abgebrochenen Zahn ausbohren, Zement entfernen, ausstrahlen);
    • Krone innen isolieren; Anfertigen des Aufbaus unter der Krone; Entfernen der Krone (oft sehr schwierig); Ausstrahlen und Reinigen der Krone innen; Stiftaufbau reinigen; Wiederbefestigen der Krone.

     

    Für diesen Aufwand ist die Berechnung der Bema-Nrn. 24 a, 18 a und F 2 unzureichend. Kann ich bei der Wiederbefestigung einer Krone neben der Nr. 24 a für das Reinigen und Vorbereiten der Krone eventuell BEB-Nummern privat berechnen oder nur BEL-Nr. 1031 über Eigenbeleg ansetzen?“  

     

    Antwort: Bei einem Kassenpatienten kann man für die geschilderten Leistungen folgende Bema-Ziffern abrechnen: Nr. 23 (EKr) für die Abnahme der Krone; Nr. 23 (Ekr) für die Entfernung des insuffizienten Stiftes (also insgesamt 2 x EKr); Nr. 18 a für das Einbringen des neuen konfektionierten Stift- bzw. Schraubenaufbaus; Nr. 13 b (F 2) für die plastische Umkleidung des koronalen Aufbauanteils; Nr. 24 a für das Wiedereinsetzen der Krone. Hinzu kommen die Materialkosten für den verwendeten Stiftaufbau.