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  • · Fachbeitrag · Statistik

    Immer mehr Kooperationsverträge mit Pflegeheimen

    | Jedem dritten Pflegeheim steht inzwischen ein Kooperationszahnarzt im Sinne der Rahmenvereinbarung nach § 119b SGB V zur Verfügung, die zum 01.07.2014 eingeführt worden war. Dies ist ein zentrales Ergebnis des Evaluationsberichts, den die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband jüngst veröffentlicht haben (Shortlink: iww.de/s3009 ). Sichtbar wird die Entwicklung durch die ständig steigende Zahl von Kooperationsverträgen (von 714 zu Beginn auf 4.331 am 31.12.2018) und mithin der Zuschläge nach den BEMA-Nrn. 172a und 172b für das Aufsuchen von Versicherten in Pflegeeinrichtungen bei Vorliegen eines Kooperationsvertrags: |

     

    • Anteil der Zuschläge nach BEMA-Nrn. 172a/b an allen Besuchsziffern
    Zeitraum
    Besuche nach
    Nrn. 151‒155
    Zuschlagspositionen
    nach BEMA-Nr. 172a/b
    Anteil der BEMA-Nr. 172a/b an Besuchen

    Jahr 2014

    787.461

    95.461

    15,8 %

    Jahr 2015

    854.298

    248.123

    29,0 %

    Jahr 2016

    897.608

    317.108

    35,3 %

    Jahr 2017

    918.871

    380.890

    41,5 %

    Jahr 2018

    944.755

    433.198

    45,9 %

     

    Quelle: Evaluationsbericht der KZBV und des GKV-Spitzenverbands vom 01.08.2019

     

    PRAXISTIPP | Details zur Abrechnung der jeweils zutreffenden Zuschläge finden Sie in dem Beitrag „Entscheidungshilfe für die richtige Berechnung der Zuschlagspositionen bei Besuchsgebühren“ in AAZ 10/2018, Seite 5 ff.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 1 | ID 46141225