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  • 01.09.2005 | Schienenbehandlung

    Abrechnung einer Knirscherschiene über die K1?

    Frage: „Kann eine Knirscherschiene (Diagnose Bruxismus) über die K1 abgerechnet werden, wenn zuvor eine Planung mit Genehmigung der Krankenkasse erfolgt ist?“  

     

    Antwort: Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs nach Bema-Nr. K1 mit adjustierter Oberfläche zur Unterbrechung der Okklusionskontakte kann bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten zur Anwendung kommen. Angezeigt sind im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nur individuell adjustierte Aufbissbehelfe, Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief, Interzeptoren oder spezielle Aufbissschienen, die alle Okklusionsflächen bedecken (zum Beispiel Michigan-Schienen).  

     

    Auch für die Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen wurde zum 1. Januar 2004 ein Verfahren der vorherigen Kostenübernahme vereinbart. Hierzu erstellt der Zahnarzt einen Behandlungsplan (Vordruck „Behandlungsplan bei Kiefergelenkserkrankungen/Kieferbruch“), der der Krankenkasse zuzuleiten ist. Für die schriftliche Niederlegung des Heil- und Kostenplans (Behandlungsplan) kann die Bema-Nr. 2 abgerechnet werden. Die Gesamtvertragspartner haben allerdings die Möglichkeit, regional Abweichendes zu vereinbaren.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 14 | ID 84848