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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Notdienstbehandlung ‒ Routinefehler vermeiden und vollständig abrechnen

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Bei Notdienstbehandlungen besteht die Gefahr, dass aufgrund von Routinefehlern Honorar verschenkt wird. Was bei der Abrechnung im Notdienst zu beachten ist und wie Notdienstbehandlungen abgerechnet werden, lesen Sie im folgenden Praxisfall. |

    Zuschlag nach BEMA-Nr. 03 für Notfallbehandlung

    Für außerhalb der Sprechstunde erbrachte dringend notwendige Leistungen darf beim Kassenpatienten zusätzlich der Zuschlag nach BEMA-Nr. 03 (Zu)berechnet werden. Dies betrifft grundsätzlich die Notfallbehandlungen im Rahmen der von der KZV angesetzten Notdienstsprechstunde sowie dringende Behandlungsnotfälle außerhalb der Sprechstunde. Der Begriff „Sprechstunde“ ist nicht genau definiert: Es gilt die Zeit, in der der behandelnde Zahnarzt gewöhnlich in der Praxis tätig ist.

     

    Was ist bei der Berechnung des BEMA-Zuschlags 03 zu beachten?

    Werden dringend notwendige Leistungen angefordert, so ist bei der Berechnung der BEMA-Nr. 03 die Uhrzeit anzugeben. An Sonn- und Feiertagen und auch in der Nacht ist die Angabe der Uhrzeit nicht erforderlich.