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  • 30.04.2008 | Parodontologie

    Wie kann die Behandlung mit Schmelz-Matrix-Proteinen abgerechnet werden?

    Frage: „Welche Gebührennummer kann ich analog der GOZ-Nr. 411 bei der Behandlung mit Schmelz-Matrix-Proteinen anwenden?“  

     

    Antwort: Die Behandlung mit Schmelz-Matrix-Proteinen gelangte erst nach Inkrafttreten der GOZ zur Praxisreife und ist somit analog abzurechnen. Häufig wird die GOZ-Nr. 411 (Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit autologem oder alloplastischem Material, je Zahn) angesetzt, wobei das Material zusätzlich abgerechnet werden muss. Hinzu kommen die Begleitleistungen wie die GOZ-Nrn. 409 und 410 (Lappenoperation). Da Analoggebühren allerdings entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der GOZ berechnet werden, sind sie immer individuell zu kalkulieren. Somit kann auch eine andere Analoggebühr zum Ansatz kommen, zumal sich mit der Nr. 411 beim Steigerungsfaktor von 2,3 ein relativ geringes Honorar von 23,27 Euro erzielen lässt.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 14 | ID 119028