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  • 03.11.2009 | Implantologie

    Die korrekte Abrechnung einer Behandlung von Periimplantitis und Mukositis

    Die Fortschritte in der Entwicklung enossaler Implantate haben lange Überlebenszeiten der Implantatversorgungen möglich gemacht. Entzündliche Veränderungen des umgebenden Gewebes sowie der Knochenabbau bei der Periimplantitis können jedoch zum Verlust des Implantats führen. Die durch den Verlust entstehenden Knochendefekte machen eine Neu-Implantation ohne knochenaufbauende Maßnahmen häufig unmöglich.  

     

    Das wichtigste Ziel bei der Behandlung einer Periimplantitis ist die Beseitigung der Erreger, die die Oberfläche des Implantats und umliegende Gewebe besiedelt haben. Je nach Indikation können unterschiedliche Behandlungsmethoden bei der Therapie von Infektionen rund um das Implantat zum Einsatz kommen.  

     

    Implantate und ihre Aufbauten gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Das bedeutet, dass auch alle durch das Implantat verursachten Behandlungsmethoden stets auf der Basis privater Behandlungsvereinbarungen - gemäß §§ 4 Abs. 5 BMV-Z und 7 Abs. 7 EKV-Z - zu berechnen sind.  

    Abrechnung einer Behandlung der periimplantären Mukositis

    Bei der Mukositis handelt es sich um eine entzündliche Schleimhautreaktion. Ziel der Behandlung ist es, die Entzündung schnell zu beseitigen, bevor es zu einem Knochenabbau kommt, der den Halt des Implantats nicht mehr gewährleisten kann. In der Regel wird hier die Implantatoberfläche supra- und subgingival gereinigt. Zusätzlich werden meist antiseptische Maßnahmen (Spülungen, lokale Chemotherapeutika) eingesetzt.