01.06.2004 · Fachbeitrag · Neuer Bema
Beispiele zum neuen Bema, Teil 6: Versorgung mit partiellen Prothesen
In unserer Serie über die konkrete Umsetzung der seit Jahresbeginn gültigen Bema-Bestimmungen geht es diesmal um die Versorgung mit partiellen Prothesen. Im Vergleich zur alten Bema-Fassung fällt hier vor allem auf, dass ein Großteil der Verbindungselemente aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden sind. Nunmehr gehören nur noch Klammern, Teleskop- und Konuskronen sowie Wurzelstiftkappen mit Kugelknopfanker zu den Vertragsleistungen, wohingegen Prothesenverankerungen mit Geschieben, Riegeln und Stegen über Mehrkostenvereinbarungen bzw. komplett privat berechnet werden müssen.
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