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  • 01.09.2005 | Kinderzahnheilkunde

    Abrechnung einer Füllung unter einer „Kinderkrone“?

    Frage: „Kann man bei einem Kassenpatienten unter einer ´Kinderkrone´ eine Füllung nach den Bema-Nrn. 13 a bis d abrechnen?“  

     

    Antwort: Für konfektionierte Kronen in der pädiatrischen Zahnheilkunde nach Bema-Nr. 14 gilt dasselbe wie für alle anderen Kronen auch: Damit im Zusammenhang stehende Aufbaufüllungen sind unter den Ziffern 13 a und b abrechenbar, wobei die Ziffer 13 a (F 1) bei einer einflächigen und die Ziffer 13 b (F 2) bei einer mehrflächigen Füllung heranzuziehen ist. Der Ansatz der Bema-Nrn. 13 c und d scheidet aus. Allerdings ist zu beachten, dass dies nicht in allen KZVen so gesehen wird. Bitte fragen Sie sicherheitshalber nach.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 13 | ID 84846