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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    So werden die wichtigsten Positionen aus dem „Kieferbruch-Teil“ des Bema berechnet

    | Kein anderer Teil des Bema ist bei Zahnärzten so wenig bekannt wie der Teil 2 (bzw. Gebührentarif B, Anlage 2 zum Ersatzkassenvertrag): „Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Gesichtsschädels“. Allenfalls Kieferchirurgen, die ständig mit der Behandlung von Traumafolgen im Mund- bzw. im Kieferbereich zu tun haben, kennen sich mit den einzelnen Gebührennummern und den dazu geltenden Abrechnungsbestimmungen aus. |