· Fachbeitrag · Prävention
Alterszahnheilkunde anbieten und abrechnen: So passen Sie Ihr Versorgungskonzept an
von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim
Der demografische Wandel rückt ältere, ehemals vitale Patienten immer stärker in den Fokus von Zahnarztpraxen – auch für Behandler, die sich bisher eher wenig mit dieser Patientenklientel auseinandergesetzt haben. Dabei heißt, Alterszahnheilkunde anzubieten, nicht gleich, eine mobile Behandlungseinheit anzuschaffen. Es gilt, den fließenden Übergängen gerecht zu werden. Wenn Tatkraft, Vitalität und Wendigkeit der alternden Patienten schwinden, möglicherweise Erkrankungen hinzukommen, kann die Behandlung und Betreuung dieser Patienten unter Anpassung des Versorgungskonzepts i. d. R. zunächst in den Praxisräumen weitergehen.
Gute Mundgesundheit hilft auch der Allgemeingesundheit
Alternde Patienten sind heute eher selten zahnlos, wie auch die DMS 6 zeigt. Zunehmend mit einer erheblichen Anzahl an eigenen Zähnen, zum Teil auch mit sehr hochwertigem Zahnersatz versorgt, benötigt diese Patientengruppe regelmäßige vielfach engmaschigere Kontrollen zum Erhalt der Mundgesundheit. Auch im Hinblick auf Allgemeingesundheit und Lebensqualität helfen zielgerichtete Maßnahmen, Versorgungslücken zu schließen.
PRAXISTIPP — Nach der im Frühjahr 2026 neu erschienenen S2k-Leitlinie „Zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten“ sollen ein hohes Lebensalter und Pflegebedürftigkeit als Risikofaktoren für eine Verschlechterung der Mundgesundheit berücksichtigt werden.“ Die Richtlinie (online unter iww.de/s15596) bietet im Praxisalltag darüber hinaus Orientierung auch im Hinblick auf Dokumentation und Rechtssicherheit. |
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