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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Ist die Vitalitätsprüfung per Luftbläser mit Bema-Nr. 8 zu berechnen?

    | Frage: „Ist eine Vitalitätsprüfung auch dann unter der Bema-Nr. 8 abrechenbar, wenn sie lediglich mit dem Luftbläser durchgeführt wurde?“ |