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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Gebührentipp

    Für die Behandlung von Druckstellen besser die Ä 1 abrechnen

    | Die Behandlung einer Druckstelle besteht aus zwei Schritten: Zum einen wird der Prothesenrand an der entsprechenden Stelle gekürzt, zum anderen bringt man auf den entzündeten Schleimhautbereich eine lindernde Salbe auf. Diese beiden Maßnahmen können bei Privatpatienten nach Eingliederung der Prothese ohne Einhaltung einer Wartefrist nach den GOZ-Nrn. 403 - für das Abschleifen - und 402 - für die medikamentöse Behandlung - berechnet werden. |