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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Gebührentipp Bema

    Neben der Nr. IP 4 kann die Entfernung harter Zahnbeläge berechnet werden

    | Vor der Bema-Umstrukturierung lautete die einleitende Abrechnungsbestimmung zur Gebührenziffer IP 4: "Die Nr. IP 4 umfasst folgende Leistungen: die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel oder Ähnlichem einschließlich der gründlichen Beseitigung von Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne." |