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  • · Praxisfälle

    Lückenhalter festsitzend und herausnehmbar ‒ zwei Praxisfälle

    Bild: © Andrey Popov - adobe.stock.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Gelegentlich kommt es vor, dass die Erhaltung eines tiefzerstörten Milchzahns nicht mehr sinnvoll ist und der Zahn extrahiert werden muss. Das Offenhalten der dadurch entstandenen Lücke ist nicht nur für das Zerkleinern der Mahlzeiten notwendig, sondern auch, um den Platz für den bleibenden Zahn zu sichern. Um eine Wanderung der Zähne zu vermeiden, kann ein Lückenhalter eingegliedert werden. Dieser kann entweder herausnehmbar oder festsitzend sein. Zwei Praxisfälle machen die Unterschiede bei der Abrechnung deutlich. |

    Praxisfall 1: herausnehmbarer Lückenhalter

    Bei einem sechsjährigen Kind wurden die Zähne 54 und 65 extrahiert, da sie stark kariös und tief zerstört waren. Um die entstandene Lücke zu erhalten und ein mesiales Kippen des ersten Molarens zu vermeiden, wird ein herausnehmbarer Lückenhalter eingegliedert.

     

    • Behandlungsablauf*
    Datum
    Zahn
    Leistung
    BEMA
    GOZ

    04.06.

    Eingehende kieferorthopädische Untersuchung, Engstand, Lücken 54, 65; Gefahr der mesialen Kippung 16, 26; Lückenhalter angeraten

    01k

    OK/UK

    Abformung für diagnostische Modelle, Bissnahme

    7a + Mat.

    Mundhygienestatus

    IP1

    Unterweisung Kariesentstehung und Putztechnik

    IP2

    OK/UK

    Lokale Fluoridierung

    IP4

    Beratung Lückenhalter für 54, 65

    19.06.

    OK

    Eingliederung eines herausnehmbaren Lückenhalters

    123a

    26.06.

    OK

    Kontrolle Lückenhalter, kleine Einschleifmaßnahmen in der Okklusion

    123b

    17.08

    OK

    Kontrolle Behandlungserfolg des Lückenhalters

    123b